Ob Erwerb oder Veräußerung von Immobilien, Eröffnung von Bankkonten oder Mandatierung eines steuerlichen Beraters – eine korrekte Erfassung im Transparenzregister ist jeweils Voraussetzung für den Abschluss entsprechender Verträge. Ab dem 10. Juli 2027 werden sich die entsprechenden Bestimmungen im Rahmen der europaweiten Vereinheitlichung durch das EU-Geldwäschepaket ändern. Für Stiftungen sowie deren Beteiligungen ergeben sich zusätzliche Meldepflichten hinsichtlich der Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern, die von hoher praktischer Relevanz sind.
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