Mit der Stiftungsrechtsreform wurde erstmals die Business Judgement Rule (BJR) mit einer Regelung zum Sorgfaltsmaßstab für Stiftungen in das Gesetz aufgenommen. Dies ist ein wichtiger Schritt für mehr Rechtssicherheit für Stiftungsorgane. Dies bedeutet jedoch auch, dass Stiftungsorgane sich damit befassen müssen, welche Anforderungen der Gesetzgeber an eine ordnungsgemäße Organtätigkeit stellt.
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