Drei Fragen an ... die CMS Stiftung
„Jeder Mensch sollte sich auf unser Rechtssystem verlassen können – unabhängig von Herkunft, sozialem und familiärem Status, Bildungshintergrund und finanziellen Mitteln.“ Dass das in der Realität nicht immer funktioniert, ist der Ausgangspunkt der CMS Stiftung, die seit zehn Jahren als gemeinnützige GmbH Betroffenen niedrigschwelligen Zugang zu juristischer Unterstützung bietet. Wir haben mit Stefanie Wismeth von der CMS Stiftung über Barrieren, besondere Fälle sowie die spezielle Rechtsform gesprochen.
© Titelbild picture alliance/dpa (Carsten Koall)
Inwiefern und für welche Menschen ist der Zugang zu rechtlicher Unterstützung erschwert und wie leistet die Stiftung hier konkrete Hilfe?
Es klingt vielleicht überraschend: In einem Land mit einem funktionierenden Rechtssystem, unabhängigen Gerichten und sozial geregelten Gebühren sollte man doch meinen, dass der Zugang zum Recht allen gleichermaßen offensteht. Die Realität ist jedoch eine andere. Gerade Menschen, die ohnehin in schwierigen Lebenslagen sind – etwa sozial oder wirtschaftlich benachteiligte Personen, Geflüchtete, von Gewalt und Ausbeutung betroffene Frauen, Menschen mit Behinderungen oder junge Menschen ohne festen Wohnsitz – haben häufig erhebliche Hürden zu bewältigen, um tatsächlich rechtliche Unterstützung zu erhalten. Ihnen fehlen oftmals das Wissen über ihre Rechte, finanzielle Mittel für anwaltliche Beratung oder schlicht die Orientierung im Behördensystem. Hinzu kommen sprachliche Barrieren oder die Angst, mit Behörden und Institutionen nicht auf Augenhöhe agieren zu können. All das führt dazu, dass Recht zwar auf dem Papier allen zusteht, in der Praxis aber nicht alle den gleichen Zugang dazu haben.
Hier setzen wir an. Wir unterstützen gezielt gemeinnützige Organisationen, die an genau diesen Schnittstellen aktiv sind – dort, wo staatliche Angebote fehlen oder nicht ausreichen. Das kann die Finanzierung anwaltlicher Sprechstunden in Frauennotrufen oder einer Hotline für Alleinerziehende sein, die Begleitung junger Wohnungsloser bei Behördengängen oder die außergerichtliche Unterstützung von Menschen, die sich allein nicht zutrauen würden, ihre Ansprüche durchzusetzen.
Ein weiteres wichtiges Feld ist die Förderung von Law Clinics, in denen Studierende unter Anleitung qualifizierter Juristinnen und Juristen erste rechtliche Beratung leisten. So erhalten Betroffene niedrigschwellige Unterstützung, während gleichzeitig beim juristischen Nachwuchs ein Bewusstsein für soziale Verantwortung entsteht. Über finanzielle Förderung hinaus vermitteln wir als Stiftung auch gemeinnützigen Organisationen kostenfreie Rechtsberatung – und stärken damit aktives ehrenamtliches Engagement für einen besseren Zugang zum Recht.
Außerdem setzen wir auch strukturell an, indem wir Fortbildungen und Fachaustausch ermöglichen. Mitarbeitende von Beratungsstellen, Ehrenamtliche, aber auch Fachkräfte aus Gerichten, Staatsanwaltschaften oder Kriminalbehörden werden geschult, um rechtliche beziehungsweise gesellschaftliche Entwicklungen besser einordnen und sensibel auf komplexe Fallkonstellationen reagieren zu können. So werden rechtsstaatliche Hilfsstrukturen nicht nur punktuell, sondern diskriminierungssensibel und nachhaltig gestärkt.
Letztlich verfolgt die CMS Stiftung das Ziel, dass Menschen in schwierigen Lebenssituationen nicht allein gelassen werden und ihre Rechte tatsächlich zur Geltung bringen können. Denn ein Rechtsstaat ist nur dann gerecht, wenn sein Schutz auch diejenigen erreicht, die ihn besonders brauchen.
Gibt es einen Fall, der Sie besonders berührt hat?
Es gibt viele individuelle Geschichten, die unsere Förderpartner*innen an uns herantragen. So gibt es einen Fall von Menschenhandel in Rumänien, der mich sehr berührt hat. Bei meinem Besuch unseres Projektpartners IJM in Rumänien wurde uns ein Schulungsfilm gezeigt, der für Mitarbeitende von Strafverfolgungsbehörden eingesetzt wird. Ich habe die junge Frau darin also nicht persönlich kennengelernt – doch ihre Geschichte hat mir sehr eindrücklich gezeigt, was es bedeutet, wenn Menschen keinen Zugang zu Schutz und rechtlicher Unterstützung haben.
Die junge Frau stammt aus einer Roma-Gemeinschaft in einem sehr armen ländlichen Gebiet. Armut, fehlende Bildungschancen und soziale Ausgrenzung schaffen dort ein Umfeld, in dem junge Menschen besonders verletzlich sind. Als ein Mann ihr Zuwendung und ein besseres Leben versprach, vertraute sie ihm – vor allem, weil für viele Hoffnung oft nur über persönliche Bindungen erreichbar scheint. Sie war allerdings in die sogenannte Loverboy-Falle geraten: Die Beziehung zu dem Mann kippte in Kontrolle, psychischen Druck und schließlich Ausbeutung. Ihr Pass wurde eingezogen, sie wurde über mehrere Länder verschleppt und über Jahre zur Prostitution gezwungen.
Erst durch die Unterstützung spezialisierter Organisationen wie IJM und geschulter Strafverfolgungsbehörden konnte sie befreit werden, mit ihren zwei Kindern zurückkehren und eine Ausbildung zur Floristin beginnen.
Es wurde durch dieses sehr persönliche Schicksal spürbar, dass Zugang zum Recht eben kein abstrakter Begriff ist. Für Menschen wie diese junge Frau geht es darum, ob sie Schutz erfahren, ob Gewalt benannt, beendet und effizient verfolgt wird, ob ein Weg zurück in Würde möglich ist.
Diese Erfahrung hat mir noch einmal deutlich gemacht, dass sozial benachteiligte Menschen rechtliche Unterstützung oft am nötigsten haben – und gleichzeitig am schwersten erreichen. Genau hier müssen wir Brücken bauen.
Sie haben für Ihre Stiftung eine besondere Rechtsform gewählt: die gGmbH. Was sind in Ihren Augen die Vorteile?
Wir haben uns bewusst für die Rechtsform der gemeinnützigen GmbH entschieden – also für eine GmbH mit stiftungsähnlicher, dauerhaft gemeinwohlorientierter Ausrichtung.
Wir arbeiten nicht mit einem Kapitalstock, der Erträge abwirft, sondern setzen die Mittel, welche unsere Stifterin, die Anwaltssozietät CMS Deutschland, uns jährlich zur Verfügung stellt, gezielt zur Zweckverwirklichung ein.
Gleichzeitig war bei Errichtung die höhere Flexibilität der gemeinnützigen GmbH gegenüber einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts von Relevanz: Als gemeinnützige GmbH unterliegen wir nicht der Stiftungsaufsicht und können organisatorische Anpassungen sowie – wo erforderlich und sinnvoll – auch Zweckerweiterungen auf Basis eines Gesellschafterbeschlusses umsetzen. Ändern sich die äußeren Umstände, ist eine notwendige Anpassung flexibel möglich. Zugleich gewährleistet unsere Gesellschafterin den dauerhaften Bestand unserer gemeinnützigen GmbH in stetiger Hand. Für uns die ideale Basis, um unsere Mission – den gleichen Zugang zum Recht. Für alle. – verlässlich und beweglich umzusetzen.
Über die Stiftung
Die CMS Stiftung wurde 2015 von der Anwaltssozietät CMS gegründet – getragen von der Überzeugung, dass die Anwaltschaft eine gesellschaftliche Verantwortung hat, ihren Beitrag zu einem fairen Zugang zum Recht zu leisten. Unter dem Leitgedanken „Zugang zum Recht. Für alle.“ fördert sie Projekte in den Bereichen Access to Justice, Legal Empowerment und Community Engagement, die den Zugang zum Recht sowohl unmittelbar als auch strukturell verbessern.
Ihr Ziel ist es, Menschen unabhängig von Herkunft, sozialem Umfeld oder finanziellen Mitteln die Möglichkeiten des Rechtsstaats zu eröffnen und Vertrauen in Demokratie und Rechtssystem zu stärken. Die Stiftung unterstützt dafür nicht nur zivilgesellschaftliche Initiativen finanziell, sondern stärkt auch eine aktive Pro-bono-Kultur, indem sie gemeinnützigen Organisationen kostenfreie Rechtsberatung vermittelt. So leistet sie einen Beitrag zu einer gerechteren und inklusiveren Gesellschaft.
Mehr zur Stiftung: CMS Stiftung – Zugang zum Recht. Für alle.
Über die Gesprächspartnerin