Mehr als eine Spende: Warum Zustiftungen strategisch wichtig sind

Wer dauerhaft Wirkung erzielen möchte, muss nicht gleich eine eigene Stiftung gründen. Zustiftungen ermöglichen es, bestehende Stiftungen langfristig zu stärken. Im Interview erklärt Mattheo Ens, Referent Recht und Vermögen beim Bundesverband Deutscher Stiftungen, welche Modelle es gibt, welche rechtlichen Fallstricke drohen und warum transparente Kommunikation entscheidend für den Erfolg ist.

© Christian Dubovan / unsplash
3 Minuten 29.06.2026
Gesprächspartner: Mattheo Ens

Was genau versteht man unter einer Zustiftung – und wie unterscheidet sie sich von anderen Zuwendungen wie Spenden oder Schenkungen?

Klassisch ist eine Zustiftung eine Zuwendung in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen einer Stiftung. Anders als eine Spende wird sie also nicht zeitnah für Projekte ausgegeben, sondern stärkt langfristig das Kapital der Stiftung. Die Zwecke werden dann vor allem aus den Erträgen dieses Vermögens finanziert.

In der Praxis wird der Begriff heute allerdings oft breiter verwendet. Auch Zuwendungen in Verbrauchsfonds, Themenfonds oder Donor Advised Funds werden teils als Zustiftung bezeichnet, obwohl das Vermögen dort ganz oder teilweise verbraucht werden kann. Das ist jedoch rechtlich eigentlich nicht richtig. Deshalb ist entscheidend, was konkret zwischen Stiftung und „Zustifter*in“ vereinbart ist: dauerhaftes Stiftungskapital oder verbrauchbare, zweckgebundene Mittel.

Welche Formen von Zustiftungen gibt es in der Praxis?

Am häufigsten sind Geldzustiftungen. Daneben gibt es Sachzustiftungen, etwa Wertpapiere, Kunstgegenstände oder Immobilien. Außerdem kann eine Zustiftung zu Lebzeiten oder von Todes wegen erfolgen, also über ein Testament oder Vermächtnis. In der Praxis spielen auch zweckgebundene Modelle eine Rolle, etwa Themenfonds, Namensfonds, Stiftungsfonds. Dabei handelt es sich um Zustiftungen unter bestimmten Auflagen. So kann man zum Beispiel festlegen, dass die Mittel nur verbunden mit dem Namen des Stifters oder der Stifterin vergeben werden dürfen.

Können ausschließlich Stiftungen Zustiftungen erhalten oder kommen dafür auch andere gemeinnützige Organisationen infrage?

Zustiftungen können nur (Ewigkeits-)Stiftungen erhalten, weil es um die Stärkung eines Stiftungsvermögens geht. Auch Treuhandstiftungen können Zustiftungen erhalten. Andere gemeinnützige Organisationen wie Vereine oder gGmbHs können natürlich ebenfalls Spenden, Erbschaften oder zweckgebundene Zuwendungen bekommen. Steuerrechtlich handelt es sich dabei nicht um Zustiftungen.

Welche Vorteile haben Zustiftungen für die zustiftenden Personen?

Zustiftende können mit vergleichsweise geringem Verwaltungsaufwand langfristig Wirkung erzielen, ohne selbst eine Stiftung gründen zu müssen. Besonders relevant sind außerdem die steuerlichen Vorteile: Für Zustiftungen in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen einer Stiftung gilt der erweiterte Spendenabzug. Danach können zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug bis zu eine Million Euro – bei zusammen veranlagten Eheleuten bis zu zwei Millionen Euro – steuerlich geltend gemacht und über zehn Jahre verteilt werden.

Auch erbschaftsteuerlich kann eine Zustiftung interessant sein. Wer geerbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall an eine gemeinnützige Stiftung weitergibt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung, Erstattung oder einen Erlass der Erbschaftsteuer erreichen. Gerade bei größeren Vermögen sollte das aber immer durch eine intensive rechtliche und steuerliche Beratung begleitet werden.

Und welchen Mehrwert bieten Zustiftungen für die empfangenden Stiftungen? Inwiefern sind sie strategisch relevant für die langfristige Finanzierung?

Zustiftungen stärken die finanzielle Substanz einer Stiftung. Sie erhöhen nicht nur kurzfristig die Mittel, sondern verbessern langfristig die Ertragskraft, Stabilität und Planungssicherheit. Gerade für kleinere und mittlere Stiftungen kann das ein wichtiger Beitrag sein, um unabhängiger von kurzfristigen Spenden, Projektmitteln oder öffentlichen Förderungen zu werden.

Strategisch sind Zustiftungen deshalb mehr als eine einzelne Zuwendung: Sie sind ein Instrument des Vermögensaufbaus und der langfristigen Finanzierung. Sinnvoll ist meist ein Mix aus Spenden für aktuelle Projekte und Zustiftungen für die dauerhafte Absicherung. Eine Zustiftung zu Lebzeiten kann zudem der Beginn einer langfristigen Vertrauensbeziehung sein, die später etwa in eine weitere Förderung oder eine Erbeinsetzung mündet.

Können Zustiftungen auch im Rahmen eines Erbes oder einer Nachlassregelung erfolgen? Worauf sollte man in solchen Fällen besonders achten?

Ja. Neben der bereits erwähnten 24-Monats-Regelung können Zustiftungen auch direkt testamentarisch, durch Vermächtnis oder Erbeinsetzung erfolgen und können deshalb als eigenes Instrument im Erbschaftsfundraising mitgedacht werden. Wichtig ist vor allem festzulegen, ob die Zuwendung in den Vermögensstock fließt oder frei beziehungsweise zweckgebunden verwendet werden soll.

Was sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten rechtlichen Fallstricke bei Zustiftungen, die Stiftungen und Zustiftende im Blick behalten sollten?

Die größten Fallstricke liegen aus meiner Sicht oft nicht im Steuerrecht, sondern in der Kommunikation und Ausgestaltung des Angebots. Stiftungen müssen offen sagen, was sie anbieten: eine klassische Zustiftung, einen Stiftungsfonds, einen Themenfonds oder ein verbrauchbares Modell. Ebenso wichtig ist, welche Rechte und Erwartungen damit verbunden sind – etwa Berichtsrechte, Namensnennung, Mitwirkung in Gremien oder die Vergabe von Preisen.

Gerade hier braucht es eine saubere vertragliche Gestaltung. Wenn sich eine Stiftung gegenüber Zustiftenden zu weitgehenden Leistungen verpflichtet, kann schnell die Frage entstehen, ob noch eine freiwillige Zuwendung vorliegt oder bereits eine Gegenleistung. Deshalb sollten Rechte, Pflichten, Zweckbindungen, Berichtsformate und Einflussmöglichkeiten von Anfang an klar und maßvoll geregelt werden.

Welche Rolle spielen Transparenz und Kommunikation, wenn es darum geht, Zustiftungen erfolgreich einzuwerben?

Transparenz und Kommunikation spielen eine sehr große Rolle. Zustiften ist Vertrauenssache. Wer Vermögen dauerhaft oder langfristig einer Stiftung überlässt, möchte wissen, wie damit gearbeitet wird. Stiftungen sollten deshalb deutlich kommunizieren, wofür sie stehen, wie sie ihr Vermögen verwalten, welche Wirkung sie erzielen und welche Gestaltungsmöglichkeiten Zustiftende haben.

Was würden Sie Stiftungen raten, die Zustiftungen neu in ihre Fundraising-Strategie aufnehmen möchten?

Sie sollten nicht mit einem juristischen Produkt starten, sondern mit den Fragen: Für wen ist unser Angebot eigentlich attraktiv und welche dauerhafte Wirkung ermöglichen wir damit? Wenn diese Botschaft klar ist, lassen sich passende Formate und eine gute Ansprache entwickeln. Entscheidend sind Vertrauen, Beziehungspflege und die strategische Einbindung in Großspenden- und Erbschaftsfundraising.

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