Vermögenssprechstunde: Fragen Sie doch mal Herrn Lehmann!

Von Anlagestrategie bis Zweckerfüllung: In der Online-Vermögenssprechstunde beantwortet Dieter Lehmann, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter des Geschäftsfeldes Vermögen und Verwaltung bei der VolkswagenStiftung, regelmäßig Fragen unserer Mitglieder rund ums Thema Kapitalanlage. Wir stellen sechs wichtige Themen aus der Veranstaltung zusammen.

6 Minuten 24.11.2025
Gesprächspartner: Dieter Lehmann

Wie blicken Sie aktuell auf den Markt – insbesondere auf die Rolle der USA als bedeutende Wirtschaftsmacht?

Neben Kriegen und anderen geopolitischen Konflikten und Krisen sind wirtschaftliche Unsicherheiten, insbesondere ausgehend von den USA, ein wichtiger Faktor für das aktuelle Marktgeschehen. Schon lange sagen Analyst*innen, Banken und Marktbeobachter*innen, dass neue Herausforderungen auf uns zukommen und sich vieles verändern wird. Ob sich die US-Märkte von Europa abkoppeln könnten, ist dabei eine oft gestellte Frage. Bisher ist das noch nie geschehen, doch diesmal könnte es tatsächlich eintreten.

Warum könnte es passieren? Wir beobachten aktuell zwei unterschiedliche Entwicklungen, unter anderem die Trump‘sche Zollpolitik. Ich gehe davon aus, dass die Preise in den USA steigen werden. Das ist bisher noch nicht erkennbar, weil Unternehmen ihre Lager mit Material gefüllt haben, um sich auf die angekündigten Zölle vorzubereiten. Sobald diese Lager aufgebraucht sind, werden Importe, etwa von Stahl, Aluminium oder anderen Produkten, notwendig. Das dürfte die Preise weiter nach oben treiben.

Bedingt dadurch wird die Inflation in den USA steigen, was als Reaktion der Zentralbank (Federal Reserve, kurz: Fed) eigentlich höhere Leitzinsen erfordert.  Vor dem Hintergrund der hohen Staatsverschuldung versucht Präsident Donald Trump hingegen, die Zinsen zu senken, um die Zinslast für den Haushalt zu reduzieren – genau das Gegenteil von dem, was notwendig wäre, um die Inflation zu bekämpfen und den US-Dollar zu stabilisieren.

Das könnte dazu führen, dass die Unabhängigkeit der amerikanischen Notenbank eingeschränkt wird. Zusammen mit höheren Inflationserwartungen und Zinssenkungen könnte dies das Vertrauen in die US-Währung schwächen und sogar die Rolle des US-Dollars als Weltleitwährung infrage stellen. Ein Ersatz ist derzeit kaum denkbar, bestenfalls der Euro. Gleichzeitig werden weltweit Freihandelsabkommen angestrebt, wie etwa das Mercosur-Abkommen der EU mit südamerikanischen Staaten. Einige europäische Länder, darunter Polen und Frankreich, haben ihre Widerstände dagegen aufgegeben. Vergleichbare Entwicklungen sind auch im asiatischen Raum zu beobachten. Das zeigt, dass sich die Weltwirtschaft möglicherweise neu sortiert. Dies könnte aber auch die Beziehungen zwischen den USA und Europa weiter belasten.

Die Politik unter Trump ist zudem sehr wankelmütig. Entscheidungen werden schnell revidiert, Bündnistreue ist schwer kalkulierbar. Für Europa bedeutet das: Die Europäische Zentralbank (EZB) hat eine stabile Währungspolitik betrieben und die Inflationsrate liegt wieder bei rund zwei Prozent. Die Auswirkungen aus den USA werden hier wahrscheinlich nur begrenzt spürbar sein. Zinssenkungen in Europa könnten  weiterhin möglich sein, um das Wachstum von etwa 0,5 Prozent zu stützen – was nach wie vor deutlich unter dem Wachstum in den USA von rund 2,5 Prozent liegt. Fraglich ist, ob in den USA die Wachstumsraten gehalten werden können, wenn die Auswirkungen der Zoll-Politik wirksam werden.

Unter welchen Umständen sollten Stiftungen eine geerbte Immobilie behalten oder verkaufen?

Zunächst kommt es immer auf die Art der Immobilie an. Worum handelt es sich? Geht es um ein Bürogebäude, Wohnraum oder vielleicht um eine Logistik- oder Einzelhandelsimmobilie? Davon hängt ab, ob die Stiftung die Immobilie selbst bewirtschaften kann oder ob sie dafür eine Immobilienverwaltung beauftragen muss.

Auch der Zustand der Immobilie spielt eine zentrale Rolle: Ist sie sanierungs- oder modernisierungsbedürftig? Liegen Schulden auf dem Objekt, die mitgeerbt werden? Und wie kann die Immobilie verwertet werden – ist ein Verkauf möglich?

Die Lage der Immobilie ist ein weiterer entscheidender Faktor: Ist sie attraktiv oder weniger begehrt? Handelt es sich um ein Wohnhaus, muss zusätzlich der Zustand genau betrachtet werden. Ist das Gebäude stark sanierungsbedürftig, muss die Stiftung Geld investieren, um es auf einen modernen Stand zu bringen – etwa in Bezug auf Wärmedämmung und andere heute wichtige Standards. Solche Sanierungen sind in der Regel kostenintensiv. Die Stiftung müsste danach konsequenterweise höhere Mietforderungen stellen, sofern der Stiftungszweck nicht auf die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum ausgerichtet ist, sondern auf eine ertragsorientierte Vermögensanlage.

Allerdings kann dies in der öffentlichen Wahrnehmung problematisch sein. Beispiele aus der Vergangenheit zeigen, dass Stiftungen in der Presse kritisiert wurden, wenn sie Immobilien saniert und anschließend die Mieten erhöht haben. Es sollte im Vorfeld abgewogen werden, ob die Gefahr besteht, in solche oft emotional geprägte Berichterstattungen zu geraten.

Letztlich muss im Einzelfall entschieden werden, ob eine Immobilie behalten, saniert, verkauft oder anderweitig genutzt wird. Eine weitere Option ist, das Erbe vollständig auszuschlagen – auch das ist für eine Stiftung grundsätzlich möglich, wenn das Erbe mit zu hohen Risiken verbunden ist.

Welche Finanzanlagen sollten im Rahmen der Kapitalanlagerichtlinien bei einer gemeinnützigen und mildtätigen Stiftung ausgeschlossen werden?

Ausgehend von der Individualität der für die Vermögensanlage Verantwortlichen würde ich zunächst alle Anlageformen per se ausschließen, von denen ich nichts verstehe. Ich sollte mich nicht auf unsicheres oder unbekanntes Terrain begeben, nicht zuletzt, um Haftungsrisiken zu reduzieren

Grundsätzlich würde ich auch Spekulationsgeschäfte aller Art ausschließen. Denn für eine Stiftung gilt nach wie vor, das Vermögen sicher und ertragreich anzulegen. Spekulationsgeschäfte, wie etwa Tradinggeschäfte, bei denen permanent auf kurzfristige Aktienkursentwicklungen gesetzt und der langfristige Anlagehorizont dabei aus den Augen verloren wird, sind zu vermeiden.

Auch derivative Anlagen wie Optionsgeschäfte oder Futures sollten in der Regel vermieden werden, soweit sie nicht der Absicherung der Bestandsanlagen oder der Erwerbsvorbereitung von Wertpapieren, wie etwa Aktien, dienen.

Problematisch sind auch Anlagen, die sich auf einen bestimmten Aktienindex oder eine einzelne Aktie beziehen und verzinsliche Komponenten enthalten, bei denen die Zinszahlung an bestimmte Kursentwicklungen gekoppelt ist. Solche Konstruktionen sind für eine Stiftung aus meiner Sicht spekulativ und daher problematisch.

Hohe Bonitätsrisiken sollten ebenfalls ausgeschlossen werden. Für eine Stiftung sind Volatilitätsrisiken, also Kurswertschwankungen, auf Dauer kein Problem, insbesondere dann, wenn die Stiftung auf Ewigkeit ausgelegt ist.  Kritisch sind dagegen Bonitätsrisiken, weil eine Stiftung in der Regel verpflichtet ist, ihr Kapital dauerhaft zu erhalten. Wenn angelegtes Kapital ausfällt und somit nicht zurückgezahlt werden kann, ist das dementsprechend ein wirklich schlagendes Risiko. Bonitätsrisiken lassen sich über Ratingklassen in den Anlagerichtlinien begrenzen.

Vorsicht ist auch bei der Kreditvergabe geboten. Wenn Stiftungen Kredite vergeben, muss beachtet werden, dass eine Gewinnerzielungsabsicht entsteht, sobald Zinsen darauf verlangt werden. Dann könnte eine Erlaubnispflicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bestehen, verbunden mit Auflagen zur laufenden Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden, die für die Kreditvergabe zuständig sind. Diese Regelung dient dem klassischen Verbraucherschutz im Kreditgeschäft.

Vergeben Stiftungen zinslose Darlehen, besteht keine Gewinnerzielungsabsicht. Allerdings widerspricht das wiederum dem Gebot einer möglichst ertragreichen Vermögensanlage, da die Stiftung ihr Vermögen mit der Absicht, Erträge zu erwirtschaften, anlegen muss, um daraus ihren Stiftungszweck verwirklichen zu können.

Auch bei gewerblich geprägten Anlagen, etwa Unternehmensbeteiligungen, ist Vorsicht geboten: Sobald das Finanzamt davon ausgeht, dass über die eingegangene Beteiligung unternehmerischer Einfluss auf das jeweilige Unternehmen ausgeübt werden könnte, kann das Finanzamt eine mögliche sogenannte Gewerblichkeit dieser Anlage prüfen, auch schon bei Beteiligungen unter 25 Prozent. Sollte eine damit verbundene Gewerblichkeit vom Finanzamt festgestellt werden, kann dies im schlimmsten Fall zum partiellen oder sogar kompletten Verlust der Gemeinnützigkeit und damit auch der Steuerfreiheit bei der Vermögensanlage führen. Bei Beteiligungen an kleineren Unternehmen sollte deshalb eine enge Abstimmung mit dem für die Stiftung zuständigen Finanzamt erfolgen.

Sind Fälligkeitsanleihen als ETFs derzeit sinnvoll, welche Laufzeiten sind aktuell empfehlenswert, und ergeben sie mehr Sinn als herkömmliche Rentenfonds?

Im Moment haben wir eine fast perfekte Normalverteilung der Zinsstrukturkurve. Die Zinsdifferenz zwischen ein- und fünfjährigen Laufzeiten sowie zwischen sechs- und zehnjährigen Laufzeiten beträgt jeweils ungefähr 0,35 Prozentpunkte. Eine längere Laufzeit bringt also etwas mehr Zins, aber nicht genug, um dadurch „reich“ zu werden.

Aktuell bestehen mögliche Risiken aus den USA (Frage 1), etwa durch höhere Inflation und die daraus resultierenden höheren Marktzinsen für zehnjährige Anleihen. Wenn sich die Märkte nicht von den USA abkoppeln, könnten auch in Europa die Zinsen leicht steigen. Unter diesem Aspekt würde ich aktuell eher zu mittleren Laufzeiten tendieren, da der Zinsvorteil längerer Laufzeiten nicht sehr deutlich ist.

Die großen Vorteile von Exchange Traded Funds (ETFs) sind etwas kleiner geworden. Nach wie vor finden Sie bei ETFs in der Regel geringere Gebühren im Vergleich zu herkömmlichen Investmentfonds und eine bessere Handelbarkeit an den Börsen.

Allerdings hat sich die handelbare Stückelung vieler ETFs verändert. Kleinere Stückelungen von etwa 1.000 Euro sind bei einigen ETFs zwar auch noch vorhanden, aber viele ETFs werden heute nur noch in größeren Losgrößen gehandelt, etwa 10.000 bis 100.000 Euro. Für kleinere Stiftungen kann dies bedeuten, dass ein klassischer Rentenfonds trotz der in der Regel höheren Verwaltungsgebühren die praktischere Lösung ist.

Ein großer Nachteil von Rentenfonds waren lange Zeit Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge. Dieser Nachteil ist heute geringer, wenn Anteile über Börsen gehandelt werden. Dann fällt lediglich die Geld-Brief-Spanne an, also die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis, die oft nur bei 0,10 bis 0,15 Euro liegt.

Letztlich muss man abwägen: ETFs bieten weiterhin Vorteile, insbesondere kostenseitig, aber sie sind nicht mehr die einzige attraktive Option. Wie bei vielen anderen Entscheidungen kommt es auch hier auf den Einzelfall an.

Als rechtlich selbständige, kommunale Stiftung bürgerlichen Rechts werden mit der Geldanlage nur geringe Renditen erzielt. Gibt es bessere Alternativen?

Ich weiß nicht, ob bei Ihnen der Status einer kommunalen Stiftung Sie verpflichtet, Ihr Vermögen vielleicht mit bestimmten Einschränkungen anzulegen. Wenn dem nicht so ist, steht Ihnen der Anlagemarkt wie allen anderen offen und Sie müssten hierzu beispielsweise einen Berater Ihrer Hausbank einmal konsultieren. Sollten mit Ihrer Frage jedoch ausschließlich kurzfristige Anlagen gemeint sein, finden Sie beispielsweise in der Finanzausgabe der Stiftung Warentest regelmäßig Vergleiche von Termingeld- und Tagesgeldkonditionen. Das wäre vielleicht auch ein guter Ausgangspunkt.

Wie hoch sind Ihrer Meinung nach die angemessenen Kosten für eine professionelle Vermögensverwaltung für kleine, mittlere oder große Stiftungen?

Um herauszufinden, ob die Kosten für eine professionelle Vermögensverwaltung angemessen sind, sollten Leistung und das zu verwaltende Vermögen betrachtet werden. Als Orientierung könnte man einen Publikumsfonds heranziehen: Die Verwaltungsvergütung liegt dort oft bei etwa einem Prozent.

Wenn man diese ein Prozent auf ein Stiftungskapital überträgt, ergibt das folgende Beispiele:

  • Bei 250.000 Euro wären das 2.500 Euro pro Jahr. Dafür wird man kaum eine Vermögensverwaltung finden.
  • Bei 2.000.000 Euro entspricht ein Prozent 20.000 Euro, was schon ein merklicher Betrag ist, der unter Umständen vielleicht für die Bezahlung einer externen Vermögensverwaltung ausreichen könnte.
  • Bei 20.000.000 Euro wären es 200.000 Euro. Ab diesem Volumen könnte man überlegen, eine externe Verwaltung zu beauftragen oder sogar ein bis zwei Mitarbeitende einzustellen, die ausschließlich für die Vermögensanlage der Stiftung tätig sind.

Was letztlich preisgünstiger ist, hängt von der Größe des zu verwaltenden Vermögens, der gewünschten Qualität sowie dem Umfang der Dienstleistungen ab. Wichtig ist, zwei bis drei Angebote einzuholen, zu prüfen, was übernommen wird, und welche Leistungen man tatsächlich erhält.

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