Wachstum durch Offenheit: Möglichkeiten jenseits der eigenen Stiftung

Eine eigene Stiftung gründen, das ist nur ein Weg von vielen. Ob Zustiftung, Stiftungsfonds oder Treuhandstiftung – schon mit kleineren Beträgen lässt sich Großes bewirken. Franziska Stalleicken, Justiziarin  der ChildInvest Foundation, berät Interessierte zu niedrigschwelligen Beteiligungsformen und erklärt, warum auch etablierte Stiftungen davon profitieren, wenn sie diese aktiv anbieten.

© Sunder Muthukumaran / Unsplash
9 Minuten 06.01.2026
Gesprächspartnerin: Franziska Stalleicken

Frau Stalleicken, warum sollten Stiftungen auch niedrigschwellige Instrumente offensiv anbieten?

Stiftungen könnten so den Kreis der Engagierten erheblich erweitern. Niedrigschwelligere Förderinstrumente machen das Stiften für viele Menschen erstmals möglich, beispielsweise jüngere Menschen. Für Stiftungen heißt das: bessere Rendite durch Pooling in der Kapitalanlage, mehr Planbarkeit und eine lebendigere Förderkultur. Wer Stiftungsfonds, Zustiftungen und Darlehen aktiv kommuniziert, kann Unterstützende in ganz unterschiedlichen Lebensphasen gewinnen.

Was verstehen Sie unter „niedrigschwellig stiften“?

Für mich heißt das, dass auch Menschen ohne Millionenvermögen mit wenig Verwaltungsaufwand bei kompetenter Begleitung ins Stiften einsteigen können. Dafür braucht es flexible Einstiegsmodelle, transparente Kosten sowie eine verlässliche Infrastruktur für Stiftende. So kann aus dem Wunsch, etwas zu bewegen, ein tragfähiges Engagement wachsen.

Welche Summe empfehlen Sie, wenn man sich stifterisch engagieren möchte?

Das hängt von den Zielen, Möglichkeiten und dem gewünschten Grad an Individualität ab. Wer keine eigene Stiftung gründen möchte, kann unkompliziert im Rahmen einer Zustiftung das Kapital einer bestehenden Stiftung mit beliebigen Beträgen erhöhen. Individueller wird es mit einem Stiftungsfonds, der ab einem Betrag von etwa 10.000 Euro sinnvoll ist. Eine Treuhandstiftung empfehlen wir in der Regel ab rund 150.000 Euro, damit Verwaltung und verfügbare Fördererträge in einem guten Verhältnis stehen.

Bei einer geplanten späteren Aufstockung – etwa durch einen Nachlass – ist die Gründung auch mit niedrigeren Startbeträgen möglich. Wenn Sie maximale Eigenständigkeit wünschen und über ausreichend Kapital verfügen, können Sie auch über eine rechtsfähige Stiftung nachdenken. Hierfür sollten Stiftende jedoch aus unserer Sicht mindestens etwa eine Million Euro einplanen, damit die Stiftung dauerhaft tragfähig arbeiten kann. 

Was sind die häufigsten Irrtümer über Stiftungen, die Ihnen in der Beratung begegnen?

Diese vier Missverständnisse sind besonders verbreitet: 

  1. „Stiften ist nur etwas für sehr Vermögende.“ 

    Viele glauben, dass man Millionen benötigt, um sich stifterisch zu engagieren. In Wahrheit ist es auch mit kleineren Beträgen möglich, zum Beispiel durch eine Zustiftung oder die Errichtung eines Stiftungsfonds.
     
  2. „Eine Stiftung zu errichten, ist kompliziert und aufwändig.“ 

    Der Gründungsprozess einer Stiftung erscheint vielen zunächst abschreckend und kompliziert. Tatsächlich gibt es jedoch – etwa via Stiftungsfonds oder Treuhandstiftungen – sehr schnelle und unkomplizierte Möglichkeiten, aktiv zu werden. Für die Errichtung eines Stiftungsfonds ist beispielsweise lediglich ein simpler Vertrag erforderlich, dennoch ist der Stiftungsfonds vergleichbar mit einer Stiftung. Gleichzeitig gibt es auch sehr komplexe Stiftungsgründungen, die individuelle Anforderungen und eine sorgfältige Begleitung über einen längeren Zeitraum benötigen.
      
  3. „Ich verliere durch eine Stiftung die Kontrolle über mein Vermögen.“ 

    Tatsächlich gehört einem das Vermögen nicht mehr. Gleichzeitig kann man als Stifterin oder Stifter viele Entscheidungen selbst treffen, etwa den Zweck, die Gremienbesetzung, Begünstigte sowie die Anlage des Stiftungskapitals bestimmen. Stiften heißt nämlich gestalten. 
     
  4. „Stiftungen sind unflexibel und immer für die Ewigkeit.“ 

    Es gibt auch Verbrauchsmodelle und hybride Lösungen mit klarer Laufzeit, mit denen man Projekte gezielt über einen gewünschten Zeitraum fördern kann. 
     

Worin unterscheiden sich Treuhandstiftung, Zustiftung und Stiftungsfonds?

Es sind drei unterschiedliche Möglichkeiten, sich im Bereich des Stiftens zu engagieren: 

Treuhandstiftung 
Dabei handelt es sich um eine nicht rechtsfähige Stiftung, deren Vermögen ein Treuhänder oder eine Treuhänderin getrennt vom eigenen Vermögen verwaltet und gemäß den Vorgaben der Stiftenden einsetzt. Sie benötigt kein stiftungsaufsichtliches Genehmigungsverfahren, kann mit vergleichsweise geringem Kapital gegründet werden und wird bei Gemeinnützigkeit steuerlich wie eine rechtsfähige Stiftung behandelt. 

Zustiftung
Vor der Gründung einer rechtlich selbständigen Stiftung sollte man überlegen, was ihr gesellschaftliches Ziel ist und ob es nicht bereits eine solche Stiftung gibt. In diesem Fall bietet sich eine Zustiftung an. Mit ihr erhöht man das Grundstockvermögen einer bestehenden Stiftung. Das Kapital bleibt dauerhaft erhalten; nur die Erträge fließen in die gemeinnützige Arbeit. Im Unterschied zur Spende wirkt das Geld langfristig. So kann man Kapital bündeln und wirkungsvoller langfristig im Sinne der Gesellschaft agieren. 

Stiftungsfonds 
Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes – buchhalterisch gesondert ausgewiesenes – Vermögen innerhalb einer bestehenden Stiftung. Er kann einen eigenen Namen tragen und individuell ausgestaltet werden. Stiftungsfonds bieten einen Großteil der Vorteile einer klassischen Stiftung. Die Gründung ist jedoch besonders schnell, flexibel und mit minimalem bürokratischem Aufwand möglich. Da der Stiftungsfonds rechtlich Teil der Trägerstiftung bleibt, sind auch geringere Einstiegssummen möglich und die Umsetzung kann in kürzester Zeit erfolgen. 

Es gibt außerdem das Stiftungsdarlehen. Wie funktioniert das?

Ein Stiftungsdarlehen ist Kapital, das einer Stiftung befristet zur Verfügung gestellt wird. Das Kapital bleibt Eigentum des Darlehensgebers, die erwirtschafteten Zinserträge fließen der Stiftung zu. Laufzeit und Rückzahlungsmodalitäten regelt ein Vertrag. Das ist sinnvoll, wenn Vermögen aktuell nicht benötigt wird, jemand aber Gutes tun möchte, ohne Vermögen endgültig zu übertragen. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit erhält der Darlehensgebende sein Kapital zurück. 

Welche steuerlichen Vorteile sollten Interessierte kennen?

Das deutsche Steuerrecht bietet vielfältige Vorteile für alle, die sich stifterisch engagieren möchten. Dies setzt Anreize, sich für das Gemeinwohl von seinem Geld zu trennen und sich auch finanziell zu engagieren. Grundsätzlich kommen insbesondere die folgenden Möglichkeiten in Betracht, wobei in jedem Fall eine individuelle Steuerberatung anzuraten ist. 

  1. Sonderausgabenabzüge: Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung – als Zustiftung, zur Errichtung einer Treuhand- oder rechtsfähigen Stiftung oder in einen Stiftungsfonds sind bis zu einer Million Euro (Ehepaare zwei Millionen Euro) als Sonderausgabe von der Ertragssteuer abziehbar (über bis zu zehn Jahre verteilbar).
     
  2. Spendenabzug: Spenden an eine Stiftung (inklusive Zahlungen in spezielle Verbrauchsfonds oder Verbrauchsstiftungen) können steuerlich geltend gemacht werden und zwar bis zu 20% des Gesamteinkommens pro Jahr.
     
  3. Erbschaft- oder Schenkungsteuer: Sie kann auf Antrag erlassen oder zurückerstattet werden (§ 29 ErbStG), wenn man eine Erbschaft oder Schenkung innerhalb von 24 Monaten an eine gemeinnützige Stiftung spendet.
     
  4. Steuerfreie Zinserträge: Beim Stiftungsdarlehen bleibt das Kapital Eigentum des Stiftenden, aber die erwirtschafteten Erträge (Zinsen) gehen an die Stiftung. Auf die Zinserträge muss keine Kapitalertragsteuer gezahlt werden. 
     

Welche Menschen melden sich bei Ihnen und was sind die häufigsten Anliegen?

Gemeinsam ist allen der Wunsch, mit ihrem Vermögen etwas Sinnvolles zu bewirken und aktiv zu gestalten – mit dauerhaftem Ansatz. Manche wünschen sich ein bleibendes Andenken für einen geliebten Menschen, einige haben selbst geerbt und benötigen nicht alles für sich selbst. Die häufigsten Anliegen drehen sich um Fragen wie: „Soll ich zu Lebzeiten gründen oder testamentarisch?“ oder „Kann ich Immobilien, Wertpapiere oder Unternehmensanteile einbringen?“ Die Antwort darauf ist: Ja, vieles ist möglich. 

Erinnern Sie sich an einen Stifter oder eine Stifterin, deren Geschichte Sie besonders berührt hat?

Vor kurzem habe ich an einer Kuratoriumssitzung teilgenommen, die eindrucksvoll gezeigt hat, wie facettenreich Stiften sein kann. Ein Vater und seine beiden erwachsenen Söhne, die alle drei jeweils eine eigene Stiftung mit unterschiedlichen Zwecken errichtet haben, leben gesellschaftliches Engagement auf ganz unterschiedliche Weise. Besonders spannend war es, die unterschiedlichen Sichtweisen der Generationen zu erleben. Während der Vater großen Wert auf die langfristige Wirkung einer Ewigkeitsstiftung legt, schätzt sein Sohn die Flexibilität und Schlagkraft einer Verbrauchsstiftung. Auch bei der Öffentlichkeitsarbeit trafen unterschiedliche Haltungen aufeinander: Der Sohn bevorzugt diskrete Wirksamkeit, während der Vater der Ansicht ist, dass Sichtbarkeit wichtig ist, um andere zu inspirieren. Dieses generationenübergreifende Engagement macht für mich deutlich, wie individuell Stiften gelebt werden kann. 

Wenn Sie drei Wünsche für die Zukunft des Stiftens hätten – welche wären das

Erstens: Mehr Sichtbarkeit für die gesellschaftlichen Leistungen von Stiftungen würde das Vertrauen stärken und neue Engagierte motivieren. 

Zweitens:  Ein einheitliches europäisches Stiftungsrecht würde die zahlreichen nationalen Hürden im Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht abbauen und grenzüberschreitendes Engagement deutlich erleichtern. Damit könnten Stifterinnen und Stifter ihr Engagement den Lebensrealitäten globaler Bürger*innen besser anpassen und wirkungsvoll in einer digitalisierten globalisierten Welt entfalten. 

Drittens: Mit mehr jungen Stifter*innen, mehr Mitgestaltung gesellschaftlichen Wandels und Portfolios, die Wirkung und Rendite verbinden, würde Stiften zum wirksamen Werkzeug der nächsten Generation. 


 

Über die Stiftung

Die ChildInvest Foundation ermöglicht es Privatpersonen und Unternehmen, gezielt in die selbstbestimmte Zukunft von Kindern, Jugendlichen und Familien weltweit zu investieren. Die unabhängige Förderstiftung unterstützt seit bald 25 Jahren die Programme und Projekte der SOS-Kinderdörfer weltweit in über 130 Ländern. Aktuell verwaltet die Stiftung ein Vermögen von rund 65 Millionen Euro und betreut über 50 Treuhandstiftungen unter ihrem Dach. Weitere Informationen: www.child-invest-foundation.org 

Über die Gesprächspartnerin

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