Zwischen Satzungszweck und Selbstverständnis: Wie Stiftungen die Demokratie stärken
Demokratie zeigt sich nicht nur in Parlamenten und Wahlkabinen, sondern auch dort, wo Menschen miteinander ins Gespräch kommen, sich gesellschaftlich beteiligen und Verantwortung übernehmen. Stiftungen schaffen dafür Strukturen und Räume, fördern Dialog und ermöglichen langfristig Engagement und Teilhabe. Ihre auf Dauer angelegte Struktur macht sie zu stabilen Akteurinnen, die demokratische Kultur stärken – kontinuierlich und unabhängig von politischen Wahlzyklen und kurzfristigen gesellschaftlichen Stimmungen. Gerade in Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung, populistischer Bewegungen und sinkenden Vertrauens in Politik und Staat ist diese Rolle besonders bedeutsam.
Satzungszweck und Selbstverständnis
Dass sich Stiftungen in hohem Maße als Akteurinnen einer demokratischen Kultur verstehen, zeigt eine aktuelle Befragung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen im Rahmen des jährlich bundesweit durchgeführten Stiftungspanels. Demnach sind 86 Prozent der Ansicht, dass Stiftungen eine demokratische Kultur und ein tolerantes Miteinander fördern. In den Satzungen spiegelt sich dieses Selbstverständnis jedoch bislang nur in geringem Umfang wider – etwa ein Prozent führt die „Förderung des demokratischen Staatswesens“ ausdrücklich als Satzungszweck. Das liegt unter anderem daran, dass dieser Zweck erst mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2332) in die Abgabenordnung (§ 52) aufgenommen wurde und Stiftungen ihre Satzungszwecke erfahrungsgemäß nur selten anpassen, da Satzungsänderungen aufwändig sind. Der Hauptgrund liegt jedoch wahrscheinlich darin, dass Demokratieförderung häufig indirekt über andere Satzungszwecke wie Bildung, Kultur oder Sport erfolgt. So gibt mehr als die Hälfte der Stiftungen (57 Prozent) an, mit ihrer Arbeit fördernd oder operativ im Bereich der Demokratieförderung tätig zu sein, auch wenn sie nicht explizit den entsprechenden Zweck nach §52 Abs. 2 Nr. 24 AO verfolgen.
Demokratiestärkung in der Praxis
Und tatsächlich zeigen die Ergebnisse der Befragung: Demokratieförderung durch Stiftungen entfaltet sich in der Praxis in einem breiten Spektrum von Tätigkeiten und Zielgruppen. Die meisten dieser Stiftungen engagieren sich für die Demokratie, indem sie Vielfalt, Toleranz und Inklusion (67 Prozent) fördern sowie bürgerschaftliches Engagement (60 Prozent) stärken. Daneben finden sich Projekte in der Erinnerungskultur und historisch-politischen Bildung (27 Prozent) sowie im Empowerment marginalisierter Gruppen (29 Prozent) und der politischen Bildung und Aufklärung über demokratische Prozesse und Rechtsstaatlichkeit (27 Prozent). Nur wenige Stiftungen widmen sich mit ihren Programmen Themen wie digitaler Beteiligung oder Demokratieforschung – hier liegt der Anteil bei je vier bis sechs Prozent.
Mit dieser vielfältigen Praxis erreichen Stiftungen viele unterschiedliche Zielgruppen. Ihr Fokus liegt dabei vor allem auf der nächsten Generation. Mehr als jede zweite Stiftung richtet ihre Programme an junge Menschen. Bei 42 Prozent der Stiftungen steht keine spezielle Zielgruppe im Mittelpunkt, sondern die Programme sprechen die die gesamte Bevölkerung an. Darüber hinaus gibt es Angebote, die sich speziell an Migrant*innen, Geflüchtete, ältere Menschen oder Menschen mit erschwertem Bildungszugang wenden. Deutlich seltener adressieren Stiftungen dagegen Kommunen, Journalist*innen oder Unternehmen.
Politische Neutralität als Spannungsfeld
Die Vielfalt der Praxis ist eine Stärke der mehr als 26.000 überwiegend gemeinnützigen Stiftungen in Deutschland. Gleichzeitig eröffnet sich hier ein Spannungsfeld: Das Gemeinnützigkeitsrecht verbietet eine parteipolitische Betätigung, etwa durch Wahlwerbung oder die Unterstützung einzelner Parteien. Zur Verwirklichung ihrer Satzungszwecke können Stiftungen jedoch explizit gesellschaftspolitisch wirken. Ein Einsatz für die Demokratie ist damit ausdrücklich möglich, sei es im Rahmen politischer Bildung, durch Aufklärung über Extremismus oder durch die Stärkung von Toleranz und Vielfalt und den Einsatz für Menschenrechte. Zudem ist eine gelegentliche (sach-)politische Äußerung außerhalb der Satzungszwecke möglich.
Wie viel Interpretationsspielraum zwischen unzulässiger parteipolitischer Betätigung und legitimem Eintreten für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit liegt, zeigt sich besonders dort, wo Projekte zumindest teilweise aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Hier setzt die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion von Februar 2025 an. Mit 551 Fragen wollte die Fraktion im Detail prüfen lassen, wie zivilgesellschaftliche Organisationen – darunter auch Stiftungen – öffentliche Gelder einsetzen und ob sie dabei “politische Neutralität”, wie es in der Anfrage hieß, wahren. Die Anfrage zielte darauf ab, 17 zivilgesellschaftliche Organisationen auf ihre vermeintlich parteipolitische Betätigung hin zu überprüfen und deren Handeln im Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit somit zu hinterfragen. Viele empfanden dies als Misstrauenssignal und als Versuch, kritische Stimmen der Zivilgesellschaft unter Druck zu setzen und ihre Legitimität insgesamt infrage zu stellen. Bereits im Vorfeld der Bundestagswahl 2025 hatte der Bundesverband Deutscher Stiftungen im Rahmen des Bündnisses für Gemeinnützigkeit gemeinsam mit anderen Dachverbänden der Zivilgesellschaft Stellung bezogen: „Es gibt keine Demokratie ohne eine starke Zivilgesellschaft.“ In Reaktion auf die kleine Anfrage warnte er vor den Folgen eines Generalverdachts und appellierte an „alle demokratischen Parteien, zu einem sachorientierten, respektvollen Umgang mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zurückzukehren, auch wenn deren Stimme mitunter unbequem sein mag.” Er betonte erneut das unverzichtbare freiwillige Engagement von fast 30 Millionen Bürgerinnen und Bürgern. Die Frage, wo der legitime Einsatz für Demokratie und eine freie Gesellschaft aufhört und wo politischer Aktivismus, der die Gemeinnützigkeit gefährdet, anfängt, ist nicht leicht zu beantworten und berührt den Kern der Handlungsfähigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen. Die öffentliche Infragestellung der Handlungsfelder kann zu Verunsicherung bei den Stiftungen führen. So äußern sich 16 Prozent der Stiftungen verunsichert bezüglich der zulässigen (sach-)politischen Äußerungen innerhalb und außerhalb der Satzungszwecke. Eine rechtliche Klarstellung würde hier Orientierung geben.
Für die Zukunft kommt es darauf an, dass Stiftungen ihre Rolle für die Demokratie und als Teil der aktiven Zivilgesellschaft bewusst reflektieren und weiter stärken – gerade in Zeiten, in denen freiheitlich-demokratische Werte zunehmend in Frage gestellt werden. Dabei ist Transparenz und Kommunikation von Seiten der gemeinnützigen Akteur*innen ebenso wichtig wie ein grundsätzliches politisches Vertrauen in die Zivilgesellschaft und die Anerkennung ihrer Bedeutung für die Demokratie. Nur so können sie ihr demokratiestärkendes Engagement selbstbewusst fortführen und sich gegen Angriffe von jenen schützen, denen ihre Arbeit ein Dorn im Auge ist. Ein modernisiertes Gemeinnützigkeitsrecht, das die tragende Rolle der Zivilgesellschaft in diesem Bereich mitdenkt, ist dabei ein zentrales Element zur Stärkung der Demokratie.
Datenbasis: Stiftungspanel – Jahresbefragung 2025. Rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. n=357. Gewichtete Angaben.
Weiterführende Informationen
Welchen Beitrag können und sollen zivilgesellschaftliche Organisationen und Stiftungen heute für unsere Demokratie leisten? Wo ergänzen sie staatliches Handeln sinnvoll, wo tragen sie zur politischen Willensbildung bei – aber wo überschätzen sie möglicherweise auch ihre Rolle und Reichweite?
Diese Fragen standen im Mittelpunkt der Panel-Veranstaltung „Gemeinsam für die Demokratie – Über ein neues Miteinander von Zivilgesellschaft und Staat“, bei der führende Expertinnen und Experten aus Politik, Wissenschaft und Praxis miteinander ins Gespräch kamen.
Mitwirkende: Staatssekretärin Dr. Petra Bahr (BMBFSFJ), Alicja Orlow (RAA Mecklenburg-Vorpommern) und Prof. Dr. Sebastian Unger (Ruhr-Universität Bochum); Moderation: Manuel Hartung (ZEIT STIFTUNG BUCERIUS).
Im Rahmen der Diskussion wurden erstmals aktuelle Ergebnisse zur Demokratieförderung aus der Jahresbefragung 2025 im Stiftungspanel des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen vorgestellt. (Dr. Andrea Hasl, im Video ab 00:27:20)
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